Beratungsleistung für Baumaßnahmen

Beratung zur technischen Gebäudeausrüstung Ihres Bauvorhabens

Bauherren und Planer stehen bei jedem Gebäude vor der Frage, welche energetischen Anforderungen zu erfüllen sind und welche darüber hinaus wirtschaftlich Sinn ergeben. Dabei entscheiden effiziente und nachhaltige Energiekonzepte über die Zukunftsfähigkeit von Gebäuden.

Wir erstellen mögliche Anlagenvarianten, die wirtschaftliche und ökologische Konzepte mit Energiesparpotenzialen und die Möglichkeiten zur Nutzung von regenerativen Energien aufzeigen. Dabei beraten wir hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Machbarkeit und der zu erwartenden Betriebs- und Energiekosten, der jeweiligen Planungs- und Anlagenkonzepte. Dies erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben. In allen Phasen verfolgen wir einen dauerhaften Innovationsanspruch. Daher prüfen wir kontinuierlich den aktuellen Stand der Technik. Wir wissen, was technisch machbar ist. Mit unserem Expertenwissen bieten wir Ihnen die optimalen Technologien für Ihr Projekt.

Beratung technische Gebäudeausrüstung

Technische Gebäudeausrüstung bei Neubauvorhaben

Der Anteil der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) bei einem Neubauvorhaben beträgt durchschnittlich 30–60 % der Gesamtkosten eines Gebäudes. Fehler in der Planung, Änderungen während der Umsetzung oder Verzögerungen im Bauablauf führen gerade bei den Gewerken der TGA stets zu erheblichen Termin- und Kostenproblemen. Immobilien optimal zu vermarkten und die Betriebskosten möglichst gering zu halten hängt von der konsequenten Systemintegration der technischen Gebäudeausrüstung ab.

Wir unterstützen und begleiten Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung mit innovativen Methoden und entsprechender Expertise.

Analyse technischer Anlagen bei Sanierung/Revitalisierung

Auch in Bestandsanlagen können enorme Einsparpotentiale verwirklicht werden, wenn unter technisch-wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimiert wird.

Dabei analysieren und beurteilen wir die technischen Anlagen in Bestandsgebäuden, erstellen Risikobewertungen, Gefährdungsanalysen und geben Handlungsempfehlungen. Wir definieren Instandsetzungs- sowie Instandhaltungsbedarfe und prüfen die Umsetzung bauaufsichtlicher und technischer Forderungen.